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Heute, am 14.1.04 wurde ich vom Amtsgericht Bremen wegen Sachbeschädigung zu 30 Tagessätzen verurteilt. Anlass waren Farbbeutelwürfe gegen einen Panzer bei der Bundeswehrausstellung "Unser Heer" im Mai 2002. Dabei soll ein Sachschaden von 3800 Euro entstanden sein, da es sich bei dem Tarnanstrich um eine Speziallackierung handelt. Ist
Widerstand legal oder nur legitim? Die Bundeswehr, das Grundgesetz und das Gewissen von Maike Varenkamp siehe
auch -> Helmut Lucas: „Panzerprozess“ in Bremen
– 1. Teil Die Richterin und der Staatsanwalt sagten gleich zu Anfang, dass sie davon ausgehen, dass ich gute Gewissensgründe gehabt hätte und dass sie das bereits bei dem Strafmaß, dass sie im ersten Prozess in meiner Abwesenheit verkündet hatten, berücksichtigt haben. Bei dem Termin am 26.11. hatte ich mich bei der Anreise verfahren und war dadurch zu spät gekommen. Da ich als Verteidigung noch eine hübsche Überraschung geplant hatte, habe ich Widerspruch eingelegt und so diesen 2. Prozesstermin am Amtsgericht bekommen. Nachdem über die Gewissensgründe also schnell eine Einigung erzielt worden war, beantragte ich einen Freispruch auf der Grundlage von Art. 20(4) des Grundgesetzes, der da lautet: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Welche Ordnung gemeint ist, wird in 20(1) bis 20(3) beschrieben. In 20(3) heißt es: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden." Übersetzt bedeutet das insbesondere, dass sich die Regierung an die Verfassung zu halten hat und die Gerichte an die Gesetze. Nun gibt es mittlerweile schon eine ganze Geschichte zu dem Thema, dass die Regierung grundgesetz- und völkerrechtswidrige Angriffskriege führt und den Umbau der Bundeswehr zur Interventionsarmee betreibt. Sollte Letzteres ein Mittel sein, um Angriffskriege führen zu können, dann wäre dies als Vorbereitung von Angriffskriegen bereits strafbar, selbst wenn es bei Vorbereitungen bleiben würde. Sucht man zu diesem Thema potentielle Zeugen und Beweise, so ist das Problem nicht, dass man nichts findet, sondern dass man in dem Riesenhaufen an Material bald nichts mehr wiederfindet. Erzählt man irgendwem –insbesondere juristisch gebildeten Personen -, dass man sich deshalb auf der Grundlage von Art. 20(4) verteidigen möchte, so reichen die Reaktionen von Gelächter bis hin zu der Warnung, dass man für diese Dreistigkeit ganz gewiss einen Aufschlag im Strafmaß kriegen wird. Ich hatte keine Ahnung, wie die Richterin und der Staatsanwalt reagieren würden und wie ich dann damit fertig werden würde und ob es mir gelingen würde, mit der Essenz meines gesammelten Materials spontan zu improvisieren. Ich befürchtete, eine sehr peinliche Figur zu machen und schloss deshalb meinerseits faktisch die Öffentlichkeit aus, indem ich sie erst einen Tag vorher benachrichtigte. Noch nie ist irgendjemand auf der Grundlage von Art. 20(4) freigesprochen worden. Allerdings hat es in der ganzen Geschichte der Bundesrepublik noch nie einen so ignoranten Umgang mit der Verfassung gegeben wie bezüglich der Auslandseinsätze der Bundeswehr. Ich vermute, dass es auch nie zuvor so viele Versuche gegeben hat, Strafanzeigen gegen Regierungsmitglieder wegen eines so ernsten Vergehens in die Wege zu leiten. Dies sollte man vielleicht berücksichtigen, wenn man aus der Tatsache, dass der 20(4) noch nie anerkannt wurde, den Schluss zieht, dass es auch jetzt abwegig sei, sich auf ihn zu berufen. Als Belege, dass meine Ansicht, die Auslandseinsätze seien verfassungswidrige strafbare Handlungen, nicht die seltsame Idee einer juristisch ungebildeten Einzelperson darstellt, hatte ich mir zu verschiedenen Themenschwerpunkten ein paar exemplarische Texte mitgebracht, von denen ich den einen oder anderen gern vorgelesen hätte. Das waren: - Ein Zeitungs-Kommentar einer Bremer Juristin mit dem Titel "Out of area ist uns verboten" - Zum Jugoslawien-Krieg eine Strafanzeige gegen die Bundesregierung (eine von vielen), der man u.a. entnehmen kann, welche Gesetze im Zusammenhang mit diesem Krieg gebrochen wurden. - - Ebenfalls dazu das Urteil des Internationalen Europäischen Tribunals über den NATO-Krieg gegen Jugoslawien. - Die Verteidigungsrede einer Frau, die während dieses Krieges zur Desertion aufrief und freigesprochen wurde. - Zum Afghanistan-Krieg wiederum eine Strafanzeige. - Zu der Frage, ob es sich da um Ausnahmen gehandelt hat oder ob Angriff die neue "Verteidigungs"- Strategie ist: a) Keinen Text, sondern den Verweis darauf, dass man eigentlich in jeder Zeitung nachlesen kann, dass Bündnisfähigkeit und die angestrebte Rolle Deutschlands als Weltmacht eine entsprechende Umstrukturierung der Bundeswehr nötig mache. Dies wurde von der Richterin nickend als allgemein bekannt akzeptiert. b) Zwei Artikel zu den Veränderungen von 1991 und 1999 im Strategischen Konzept der NATO. c) Die Verteidigungspolitischen Richtlinien von 1992. d) Einen Zeitungsartikel über die Kampagne der Friedensbewegung gegen den Umbau der Bundeswehr zur Interventionsarmee. Mir war vorher klar, dass auch die wohlwollendste Richterin und der freundlichste Staatsanwalt (und um solche handelte es sich zweifelsohne) sich dagegen sträuben würden, überhaupt in eine Beweisaufnahme zu der Frage einzutreten, ob die Regierung sich denn nun an die Verfassung hält oder nicht. Genau so kam es auch. Dazu kam von ihrer Seite noch das Argument, selbst wenn ich in diesem Punkt Recht hätte, dann würde immer noch mit Widerstand im Sinne von 20(4) etwas anderes gemeint sein. Es gab dann ein Hin und Her über diese Punkte, bei dem ich mir doch einen motivierten Rechtsbeistand an die Seite gewünscht hätte. Angesichts meiner katastrophalen Finanzlage und der Aussichtslosigkeit des Unternehmens hatte ich auf einen solchen nämlich verzichtet - zumal es im schlimmsten Fall damit enden kann, dass man plötzlich drei JuristInnen im Raum hat, die sich einig sind. Nun: Für eine etwaige Berufungs-Verhandlung habe ich so einiges gelernt... Zum Abschluss las ich noch eine Erklärung des Bundesausschuss Friedensratschlag zu den strafrechtlichen Verfolgungen von Angehörigen der Friedensbewegung im Zusammenhang mit dem NATO-Krieg gegen Jugoslawien vor, in dem es u.a. heißt: "Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsgegnern ist im Übrigen auch mit einschlägigen Bestimmungen von Länderverfassungen nicht in Übereinstimmung zu bringen. So heißt es z.B. in der Hessischen Verfassung, Art. 147: 'Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht.' Auch in das Grundgesetz ist 1968 ein Widerstandsrecht eingefügt worden." Und weiter: "Der Bundesausschuss Friedensratschlag appelliert an die beteiligten Gerichte, bei ihren Einlassungen mit den Klagen der Staatsanwaltschaft die grundgesetzliche und völkerrechtliche Seite des NATO-Kriegs entsprechend zu würdigen. Die Verfahren sind einzustellen, bereits Verurteilte in nächster Instanz freizusprechen. Die deutsche Justiz ist gehalten, sich in ihrer Rechtsprechung nach geltendem Recht und Gesetz zu richten. Nicht die Männer und Frauen, die sich gegen einen völker- und grundgesetzwidrigen Krieg eingesetzt haben, sind anzuklagen. Auf die Anklagebank gehören vielmehr die politisch Verantwortlichen für diesen Krieg.“ Als ich zu der Richterin sagte, zu einem anderen Urteil, als ich es gekriegt habe, hätte auch weitaus mehr Mut gehört, als man ihn zum Werfen eines Farbbeutels bräuchte - und dass ich nicht damit gerechnet hätte -, lächelte sie erleichtert auf und nickte. Ganz kurz nur, und niemand hat's gefilmt. Dann hielt sie noch ein langes Schlussplädoyer, in dem sie davon erzählte, was unsere Regierung doch auch Gutes tut in aller Welt. Im Bereich Entwicklungshilfe z.B., oder wenn es darum geht, sich für die UNO oder den Internationalen Strafgerichtshof stark zu machen. Will ich ja gar nicht in Abrede stellen, aber wäre das nicht eigentlich das Plädoyer des Staats-Anwaltes gewesen? Maike
Varenkamp |
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